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Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag /
Gastaufnahmevertrag Harlies Hus
1. Der Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Urlaubsquartier bestellt
und von
beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden ist.
1a. Damit einher geht die Vorauszahlung des Mietpreises bis vier Wochen vor Mietbeginn,
so es nicht anders zwischen den Parteien vereinbart wurde.
2. Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers
Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Urlaubsquartieres
Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon ausgenommen
sind
Schadens- und Naturereignissen (z.B. Sturm oder Landunter), die vom Gastgeber
nicht
verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch
auf Rückzahlung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
3. Rücktritt
Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die
gebuchte Leistung
nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten
Preis.
Stornobedingungen:
Bei Buchung einer Ferienwohnung sind im Falle einer Absage 80% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Der Vermieter muß sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Er ist gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten Betrag für die Vertragsdauer
zu bezahlen.
4. An- und Abreise
Soweit nicht anders mit dem Vermieter abgesprochen, kann aufgrund der besonderen
Verkehrsverhältnisse der Bezug des gebuchten Objektes ab 15.00 Uhr erfolgen.
Am
Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr freizugeben.
5. Haftung
Haus und Ferienwohnung mit allen Einrichtungsgegenständen sind pfleglich zu behandeln.
Für grobe Verschmutzungen und sonstige Schäden haftet der Mieter.
6. Sonstiges
Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Husum.
Reiserücktrittsversicherung
Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-
versicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen
Gründen vor
den finanziellen Folgen.
Reiserücktrittsversicherungen gibt es in allen größeren Reisebüros.
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