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Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag /
Gastaufnahmevertrag Harlies Hus

1. Der Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Urlaubsquartier bestellt und von
beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden ist.
1a. Damit einher geht die Vorauszahlung des Mietpreises bis vier Wochen vor Mietbeginn,
so es nicht anders zwischen den Parteien vereinbart wurde.

2. Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers

Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Urlaubsquartieres
Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon ausgenommen sind
Schadens- und Naturereignissen (z.B. Sturm oder Landunter), die vom Gastgeber nicht
verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

3. Rücktritt

Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung
nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis.
Stornobedingungen:
Bei Buchung einer Ferienwohnung sind im Falle einer Absage 80% des vereinbarten
Mietpreises zu zahlen. Der Vermieter muß sich jedoch die Aufwendungen anrechnen
lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Er ist
gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten
Betrag für die Vertragsdauer zu bezahlen.

4. An- und Abreise

Soweit nicht anders mit dem Vermieter abgesprochen, kann aufgrund der besonderen
Verkehrsverhältnisse der Bezug des gebuchten Objektes ab 15.00 Uhr erfolgen. Am
Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr freizugeben.

5. Haftung

Haus und Ferienwohnung mit allen Einrichtungsgegenständen sind pfleglich zu behandeln.
Für grobe Verschmutzungen und sonstige Schäden haftet der Mieter.

6. Sonstiges

Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Husum.

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den finanziellen Folgen.
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